Wie Sie erfolgreich einen Kuraufenthalt beantragen
Manchmal ist der „Akku“ leer und die Gesundheit spielt nicht mehr mit. Um dann wieder zu Kräften zu kommen, hilft oft nur eine Kur. Wir geben Ihnen einige Tipps, wie Sie die Chancen erhöhen, dass Ihr Antrag erfolgreich ist.
Kurantrag stellen
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie als gesetzlich Krankenversicherter alle 4 Jahre einen Anspruch auf eine Kur haben. Allerdings muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen.
Zuerst einmal sollten Sie mit Ihrem Arzt klären, welche Art des Kuraufenthalts für Sie zu empfehlen ist:
- ambulant oder stationär und
- zur Rehabilitation oder Prävention.
Ihr behandelnder Arzt wird Sie dazu beraten und den entsprechenden Kurantrag stellen. Dieser sollte klar begründen, warum eine Kur notwendig für Sie ist. Beachten Sie: eine Rehabilitationskur kann grundsätzlich nur ein Facharzt beantragen!
Oft können Sie auch schon mit Ihrem Arzt besprechen, welcher Kurort und welche Klinik für Sie geeignet ist. Wenn Sie sich im Vorhinein informieren möchten, erhalten Sie im Internet unter anderem auf www.kurort-und-ferienwohnung.de umfassende Informationen.
Wenn Sie statt einer Einzelkur eine Mutter-Kind-Kur beantragen möchten, erhalten Sie im Video einige hilfreiche Tipps:
Wer bezahlt eine Kur
Die Finanzierung eines Kuraufenthalts übernimmt nicht nur die Krankenkasse. Je nachdem, ob Sie in einem Angestelltenverhältnis, Rentner oder Hartz 4-Empfänger sind oder eine Kur infolge eines Unfalls beantragen, ist die
- gesetzliche Rentenversicherung,
- gesetzliche Unfallversicherung,
- Versorgungsverwaltung oder der
- Sozialhilfeträger
zuständig. Sie sollten sich vor der Antragstellung erkundigen, wer die Kosten in Ihrem Fall trägt. Erster Ansprechpartner ist grundsätzlich die Krankenkasse.
Bei Ablehnung Einspruch einlegen
Die Überprüfung des Kurantrages obliegt einer unabhängigen, ärztlichen Einrichtung, z.B.
- dem Amtsarzt oder
- dem medizinischen Dienst.
Ihre Akten werden geprüft, unter Umständen werden Sie zu einer weiteren Untersuchung gebeten. Achten Sie unbedingt darauf, dass der Prüfstelle alle relevanten Unterlagen vorliegen, damit ein möglichst klares Bild der Beschwerden entsteht.
Sie sollten allerdings wissen: die meisten Anträge für eine Kur werden erst einmal abgelehnt. Geben Sie dann nicht gleich auf! Sie haben jederzeit die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Vor allem, wenn Sie nicht zu einer amtsärztlichen Untersuchung gebeten wurden. Für den Einspruch kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt wie auch der Deutsche Heilbäderverband e.V. beratend zur Seite stehen. Meistens haben Sie dann Erfolg und Ihr Antrag wird genehmigt.
Nutzen Sie die Wartezeit
Sind alle bürokratischen Hürden genommen, können Sie endlich Ihre Kur antreten. Die meisten Kliniken haben allerdings Wartezeiten von mehreren Wochen. Doch auch schon vor Beginn des Aufenthalts können Sie sich um Ihre Genesung oder die Vorsorge kümmern. Nutzen Sie die Angebote Ihrer Krankenkasse für Gesundheitskurse, z.B. Qi Gong oder Yoga, oder konkrete Reha-Maßnahmen vor Ort. Denn umso schneller sind Sie wieder fit. Wir wünschen Ihnen alles Gute und eine erfolgreiche Kur!